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   BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87   

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BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87 (https://dejure.org/1988,634)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1988 - 2 A 4.87 (https://dejure.org/1988,634)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1988 - 2 A 4.87 (https://dejure.org/1988,634)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Urlaub - Vorzeitige Beendigung - Familiäre Gründe - Ermessensentscheidung - Beiderseitige Belange

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79 a Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 336
  • NJW 1989, 314 (Ls.)
  • NVwZ 1988, 1130
  • DVBl 1988, 1062
  • DVBl 1988, 198
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 13.83

    Beamtenrecht - Rückzahlung laufender Dienstbezüge - Freistellung zum Studium

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Eine einseitige Erklärung des Beamten genügt hierfür nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten überlassen ist (Beschluß vom 10. April 1975 - BVerwG 6 B 81.74 - sowie Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 13.83 - ; vgl. auch § 72 a Abs. 2 Satz 4 BBG).
  • BVerfG, 22.03.1977 - 2 BvR 782/76

    Verspätete Übernahme in das Beamtenverhältnis infolge einer Schwangerschaft

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Zwar verbietet Art. 6 Abs. 4 GG nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in einem obiter dictum (BVerfGE 44, 211 ) es grundsätzlich, in der Schwangerschaft einer Bewerberin einen sachlich vertretbaren Grund (einen vorübergehenden Mangel der Eignung im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG) zu erblicken, der es rechtfertigt, die Berufung ins Beamtenverhältnis bis zum Ablauf des absoluten Beschäftigungsverbots für Schwangere zurückzustellen.
  • BVerwG, 29.01.1987 - 2 C 12.85

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Bildungsreise

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Sie kann zwar wegen Zeitablaufs ihren Dienst nicht mehr rückwirkend antreten, wohl aber die Rechtswirkungen des Urlaubs ohne Dienstbezüge gemäß § 79 a Abs. 1 Nr. 2 a BBG auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. auch Urteil vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - ).
  • BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73

    Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78

    Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Art. 6 Abs. 4 GG gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach einer Niederkunft vor wirtschaftlichen Nachteilen zu bewahren (BVerfGE 32, 273 ; 60, 68 ; BVerwGE 47, 23 ; 61, 79 ; Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 6.81 - ), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen.
  • BVerwG, 10.04.1975 - VI B 81.74

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1988 - 2 A 4.87
    Eine einseitige Erklärung des Beamten genügt hierfür nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Beamten überlassen ist (Beschluß vom 10. April 1975 - BVerwG 6 B 81.74 - sowie Urteil vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 13.83 - ; vgl. auch § 72 a Abs. 2 Satz 4 BBG).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 2 C 8.95

    Beamtenrecht: Erziehungsurlaub eines bereits beurlaubten Beamten nach Geburt

    Dies liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Dienstherrn (Bestätigung von BVerwGE 79, 336).

    Die Rechtsprechung, wonach dem Beamten grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung des antragsgemäß aus familienpolitischen Gründen gewährten Urlaubs zustehe (vgl. BVerwGE 79, 336), betreffe nur die Fallgestaltung, daß der beurlaubte Beamte aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich lägen, eine vorzeitige Dienstaufnahme anstrebe.

    Das Klagebegehren auf Gewährung von Erziehungsurlaub hat sich trotz des zwischenzeitlichen Ablaufs der begehrten Beurlaubungszeit nicht erledigt, weil die Klägerin aufgrund der ursprünglichen Beurlaubung nach § 79 a BBG in der streitigen Zeit tatsächlich keinen Dienst geleistet hat und im Falle des Erfolges ihrer Klage die Rechtswirkungen dieser ursprünglichen Beurlaubung durch die teilweise günstigeren Rechtswirkungen des begehrten Erziehungsurlaubs auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigt werden können (vgl. BVerwGE 79, 336 f.; 94, 94 f., jeweils m.w.N.).

    Nach den vom Senat entwickelten Grundsätzen in dem in BVerwGE 79, 336 abgedruckten Urteil lag die Entscheidung über die von der Klägerin beantragte Beendigung des bestehenden Urlaubs nach § 79 a BBG im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten; der Klägerin stand nach allgemeinen Grundsätzen ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung zu.

  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 4.05

    Arbeitszeit der Beamten; sog. Arbeitszeitverkürzungstag, rückwirkende Aufhebung;

    Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen lassen (Urteile vom 29. Januar 1987 BVerwG 2 C 12.85 Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19. Mai 1988 BVerwG 2 A 4.87 BVerwGE 79, 336 und vom 29. August 1991 BVerwG 2 C 40.88 Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.1994 - 2 L 793/91

    Umwandlung eines Urlaubs aus familiären Gründen in einen Erziehungsurlaub;

    Stehe eine Planstelle nicht zur Verfügung, so dürfe der Dienstherr in jedem Fall einen Antrag auf Widerruf des Urlaubs ermessensfehlerfrei ablehnen (vgl. BVerwG, aaO; gemeint ist: BVerwGE 79, 336 ff).

    Dies kann dann allerdings auch für einen bereits zurückliegenden Zeitpunkt geschehen (BVerwG, Urt. v. 19.05.1988 - 2 A 4.87 - in BVerwGE 79, 336 ff., 337 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] , sowie Urt. v. 26.08.1993 - 2 C 14.92 -, DVBl. 1994, 113).

    In dem schon erwähnten Urteil vom 19. Mai 1988 (BVerwGE 79, 336 f) wurde allerdings der klagenden Beamtin ein Rechtsanspruch auf vorzeitige Beendigung eines antragsgemäß nach § 79 a Abs. 1 Nr. 2 a BBG aus familiären Gründen gewährten Urlaubs abgesprochen; dazu wurde ausgeführt, daß der Dienstherr nicht ermessenswidrig handele, wenn er bei unverändert fortbestehenden Voraussetzungen für die Gewährung eines Urlaubs gemäß § 79 a Abs. 1 Nr. 2 a BBG einen auf einer Sinnesänderung des Beamten beruhenden Antrag auf vorzeitige Wiederaufnahme der Dienstleistung ablehne.

  • BVerwG, 25.06.1992 - 2 C 14.90
    Zwar kann der Kläger den aus Anlaß der Teilnahme an den Prüfungen der Industrie- und Handelskammer Karlsruhe beantragten Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung nachträglich nicht mehr in Anspruch nehmen, wohl aber die Rechtswirkungen des ihm statt dessen von der Beklagten gewährten Sonderurlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (vgl. Urteile vom 29. Januar 1987 - BVerwG 2 C 12.85 - und vom 29. August 1991 - BVerwG 2 C 40.88 - sowie BVerwGE 79, 336 [BVerwG 19.05.1988 - 2 A 4/87] ).
  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.555

    Wegfall des Zwecks eines Sonderurlaubs führt nicht zu Wegfall der Genehmigung des

    Der einvernehmliche Aufhebungsvertrag mit Wirkung zum 30. Juni 2016 kann - auch wenn der Kläger meint, das "Regelungsobjekt" sei damit entfallen - schon deshalb nicht von selbst zur Beendigung der der Wirksamkeit der Beurlaubung führen, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsätzen nicht der einseitigen Disposition des Beamten überlassen ist (BVerwG, U.v. 19.5.1988 - 2 A 4.87 - juris Rn. 11).

    Wohl aber können durch den rückwirkenden Widerruf die Rechtswirkungen des Urlaubs ohne Dienstbezüge auch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigt werden (vgl. BVerwG, U.v. 19.5.1988 - 2 A 4.87 - juris Rn. 10; U.v. 29.1.1987 - 2 C 12.85; OVG NW, B.v. 1.9.2004 - 1 B 1305/04 - juris Rn. 16 ff. zu § 15 SUrlV).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2009 - 4 S 111/06

    Sonderurlaub; dienstliche Gründe; Personalknappheit

    Er kann jedoch die Rechtswirkungen zu Unrecht versagter Freistellung aus sonstigen Gründen und deshalb überflüssig in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs auch noch für eine in der Vergangenheit liegende Zeit beseitigen (BVerwG, Urteile vom 29.01.1987 - BVerwG 2 C 12.85 -, Buchholz 232.4 § 7 SUrlV Nr. 1, vom 19.05.1988 - BVerwG 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336 und vom 29.08.1991 - BVerwG 2 C 40.88 - Buchholz 237.5 § 106 HeLBG Nr. 2).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.2007 - 2 A 11172/06

    Zur vorzeitigen Erhöhung des Beschäftigungsumfanges eines teilzeitbeschäftigten

    Dies gilt selbst für den Fall, dass die Weiterführung der bisherigen Teilzeitbeschäftigung dem Beamten nicht mehr zumutbar ist (s. zur vergleichbaren Konstellation der Beendigung eines Urlaubs aus familiären Gründen: BVerwGE 79, 336 sowie zum umgekehrten Fall eines Personalmangels als dem Begehren nach voraussetzungsloser Teilzeit entgegenstehender dienstlicher Belang: OVG Rheinland-Pfalz, DÖD 2005, 170).
  • BVerwG, 12.06.1996 - 1 WB 94.95

    Recht der Soldaten: Vorzeitige Beendigung eines Betreuungsurlaubs

    Eine einseitige Erklärung des Soldaten genügt hierfür jedenfalls nicht, weil die Gestaltung des Dienstverhältnisses nach allgemein öffentlich-rechtlichen Grundsätzen nicht der (einseitigen) Disposition des Soldaten überlassen ist (vgl. Urteil vom 19. Mai 1988 - BVerwG 2 A 4.87 - (BVerwGE 79, 336) m.w.N.).

    Diese von der Rechtsprechung (vgl. BVerwG 79, 336 (f.)) für die vorzeitige Beendigung des Betreuungsurlaubs von Beamten entwickelten Grundsätze sind auch auf eine vorzeitige Beendigung von Betreuungsurlaub der Soldaten anzuwenden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1990 - 2 A 114/89

    Erkrankung des Beamten ; Antritt des Erziehungsurlaubs ; Hemmung des

    Steht keine entsprechende Planstelle zur Verfügung, weil etwa eine Ersatzkraft bereits eingestellt worden ist, oder besteht unabhängig davon kein personeller Bedarf, so darf er in jedem Falle einen (teilweisen) Widerruf des Urlaubs ermessensfehlerfrei ablehnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336, 337 f.= ZBR 1989, 58).

    Dieses Grundrecht gebietet zwar, eine Beamtin während der Schutzfristen vor und nach der Niederkunft vor wirtschaftlichen N a c h t e i l e n zu bewahren (BVerfGE 32, 273, 277; 60, 68, 74; BVerwGE 22, 27 f.; 61, 79, 85), nicht aber, ihr unter Vernachlässigung dienstrechtlicher und haushaltsrechtlicher Belange wirtschaftliche Vorteile zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2008 - 1 A 2282/06

    Vorzeitige Beendigung von Erziehungsurlaub trotz bestehender Mutterschutzfristen;

    vgl. entsprechend für den Widerruf einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge: BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1988 2 A 4.87 -, BVerwGE 79, 336, und vom 21. März 1996 2 C 8.95 -, ZBR 1996, 215 = DÖD 1996, 286.

    vgl. entsprechend für die vorzeitige Beendigung eines nach § 79a Abs. 1 Nr. 2a BBG aus familiären Gründen gewährten Urlaubs: BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1988 - 2 A 4.87 -, a.a.O.

  • BVerwG, 29.09.1992 - 2 B 81.92

    Vorzeitige Beendigung einer zeitlich festgelegten Freistellung vom Dienst -

  • VGH Hessen, 18.11.2014 - 1 A 2303/11

    Dienstbefreiung zur Teilnahme an einer gewerkschaftlichen Demonstration

  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 13.00883

    Beamter, Beurlaubung, Beihilfeberechtigung, Lehrkraft, Personalrat, Schuljahr,

  • VG Gießen, 19.11.1992 - V/2 E 985/91

    Voraussetzungen für einen gesetzlichen Anspruch einer Postsekretärin auf

  • VG Köln, 07.04.2006 - 19 K 2265/03

    Überschneidung von Mutterschutzfristen mit Zeiten eines bewilligten

  • BVerwG, 29.08.1991 - 2 C 40.88

    Beamtenrecht - Gewerkschaftliche Betätigung - Urlaubsanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2004 - 1 B 1305/04

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Sonderurlaubs wegen nicht

  • BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 49.05

    Zeitpunkt der Erledigung des Anspruchs auf Freistellung vom Dienst wegen

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 95.98

    Einräumung von Sonderurlaub aus Anlass einer Eheschließung unter Fortzahlung der

  • BVerwG, 22.04.1997 - 5 B 178.96

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Minden, 01.03.2018 - 12 K 2778/16
  • BVerwG, 22.12.2005 - 2 B 50.05

    Anspruch auf Freistellung vom Dienst wegen Sonderurlaubs oder Freizeitausgleichs

  • BVerwG, 20.05.1999 - 1 WB 15.99

    Versetzung eines Berufssoldaten - Antrag auf Gewährung von Sonderurlaub zur

  • VGH Bayern, 15.07.2020 - 3 ZB 19.556

    Kein Anspruch auf Beendigung des Sonderurlaubs

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2003 - 5 LB 243/02

    Beamter Hinzuverdienst; Ermessen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sonderurlaub;

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 WB 1.00

    Freistellung vom militärischen Dienst auf Grund einer Fachausbildung -

  • BVerwG, 09.12.1999 - 1 WB 59.99

    Gewährung von Urlaub unter Wegfall der Besoldung im Falle des Vorliegens eines

  • VGH Hessen, 28.01.1998 - 1 UE 2308/96

    Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung eines Erziehungsurlaubs

  • VG Mainz, 31.05.2006 - 7 K 461/05
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.1996 - 4 S 3465/95

    Zulässigkeit der Anschlußberufung - Streitgegenstand der Hauptberufung -

  • VG Minden, 14.12.2009 - 4 K 2893/08

    Aufhebung bzw. vorzeitige Beendigung einer Elternzeit bei Vorliegen eines

  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 10 K 2043/07

    Umrechnung des Urlaubsanspruch bei einem Beamten im Schichtdienst

  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 75.01

    Anspruch eines Soldaten auf Gewährung von Sonderurlaub für eine hauptamtliche

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 64.00

    Tätigkeit bei der Deutschen Stabskompanie und Versorgungskompanie - Beantragung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1994 - 2 A 12502/93

    Umwandlung eines aus familiären Gründen gewährten Urlaubs in eine

  • VG Düsseldorf, 19.07.2011 - 2 K 6978/09

    Elternzeit Erziehungsurlaub Mutterschutz Mutterschutzfristen Abbruch

  • VG Gelsenkirchen, 22.08.2007 - 1 K 1509/05

    Teilzeit, Aufstockung, Lehrer, Verwaltungspraxis, Versetzung

  • VG Cottbus, 17.03.2011 - 5 L 280/10

    Verwaltungsgericht verpflichtet das Land Brandenburg, die vorzeitige Rückkehr

  • VG München, 18.12.2009 - M 21 K 08.5671

    Gesamtbetriebsvereinbarung Service Niederlassung (GBV SNL) Filialen vom 23.

  • VG Düsseldorf, 10.04.2003 - 26 L 1170/03

    Ausgestaltung der Feststellung der Dienstunfähigkeit eines kommunalen

  • VGH Bayern, 08.07.1992 - 3 B 91.3618
  • VG Gießen, 26.08.2010 - 5 K 570/10

    Teilzeitbeschäftigung eines in Elternzeit befindlichen Beamten auf Zeit

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